Antragstellung
Sie möchten sich an der Langen Nacht der Demokratie 2026 beteiligen?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zu den Fortbildungsangeboten, die Kommunen und Initiativen bei der Planung und Umsetzung ihrer Veranstaltungen unterstützen.

Ablauf und Fakten zur Förderung
Fristen und Projektlaufzeit
- Antragsfrist: 31. März 2026
- Projektzeitraum: ab Zugang der Bewilligung bis 15. November 2026
- Abrechnung: bis spätestens 1. Dezember 2026
Die „Lange Nacht der Demokratie“ findet in der Regel am Vorabend des Tags der Deutschen Einheit statt. In begründeten Ausnahmefällen kann sie auch an mehreren Tagen rund um den 3. Oktober durchgeführt werden.
Förderhöhe und förderfähige Kosten
- Förderhöhe: mindestens 500 €, höchstens 3.000 €
- Es werden maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten übernommen.
- Mindestens 50% der Gesamtsumme müssen durch Eigenmittel, Spenden, Sponsoring oder zusätzliche Fördergelder eingebracht werden.
Förderfähige Ausgaben sind z. B.:
- Entschädigungen für Ehrenamtliche
- Miete für Räume und Technik
- Verpflegung
- Honorare und Fahrtkosten für Referent*innen und Künstler*innen (unter Beachtung der Bayerischen Honorarordnung und des Bundesreisekostengesetzes)
- Kommunikationsmittel und Druckkosten
Förderbedingungen
Förderberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Bayern, die die finanzielle Abwicklung der Langen Nacht vor Ort verantworten.
Darüber hinaus bestehen folgende weitere Förderbedinungen:
- Angebote müssen einen erkennbaren Bezug zu Demokratie- und politischer Bildung aufweisen. Gefördert werden lokale Programme, die demokratische Werte vermitteln, politische Teilhabe stärken, den öffentlichen Austausch fördern oder eine Auseinandersetzung mit demokratierelevanten Themen ermöglichen
- Beteiligung von Volkshochschule und Jugendring vor Ort
- Gezielte Ansprache von weiteren möglichen Partnern und grundsätzliche Offenheit für Angebote unterschiedlicher Akteure
- Akteure, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können nicht Mitwirkende bei der „Langen Nacht der Demokratie“ sein. Vorausgesetzt wird, dass alle Beteiligten das Leitbild des Wertebündnisses kennen und unterstützen: www.wertebuendnis-bayern.de
- Parteien können nicht Mitveranstalter sein. Politiker*innen und parteipolitisch Aktive dürfen beteiligt sein. Allerdings soll es nicht um Wahlkampf, sondern um eine gemeinsame Reflexion mit Bürger*innen über die Demokratie gehen
Mitwirkungspflichten der Geförderten
- Unterstützung der bayernweiten Öffentlichkeitsarbeit, auch auf Social Media
- Verwendung der Logos der Hauptakteure für die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
- Bereitstellung von Einladung, Programm, Bericht und Medienberichten zur Veröffentlichung auf dieser Website
- Verbindliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Evaluation und Dokumentation
- Verbindliche Teilnahme mindestens einer Person (Ehrenamtliche und/oder Hauptberufliche) aus dem Veranstalterkreis an den angebotenen Fortbildungen
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen werden hier in Kürze zum Download bereitgestellt.
Antragsunterlagen
Abrechnungsunterlagen
Förderrichtlinie
Fortbildungen
Im Vorfeld der Langen Nacht der Demokratie 2026 bieten wir in den Jahren 2025 und 2026 wieder verschiedene Fortbildungen und Austauschformate an. Ziel ist es, allen Beteiligten – Kommunen, Initiativen und Engagierten – Raum zur Vernetzung, methodischen Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch zu geben.
Die Grundlage unserer Fortbildungsarbeit bildet die Publikation zu Erfahrungen, Konzept und Umsetzung der Langen Nacht der Demokratie, die 2022 erschienen ist und weiterhin als praxisorientiertes Nachschlagewerk dient.
Hier finden Sie die nächsten Termine:

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