Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung
„Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens. Sie dient der Verwirklichung des Rechts jedes Einzelnen auf Bildung und verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Sie gibt mit ihren Bildungsangeboten Gelegenheit, die in der Schule, in der Hochschule oder in der beruflichen Aus- und Fortbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern. Ihr Bildungsangebot erstreckt sich insbesondere auf persönliche, gesellschaftliche, politische, sprachliche, gesundheitliche, kulturelle, religiöse, wirtschaftliche und berufliche Bereiche.“ (Artikel 1 Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz)
Mit dieser grundlegenden Einordnung beschreibt das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (BayEbFöG) den Stellenwert der Erwachsenenbildung im bayerischen Bildungssystem und regelt insbesondere die staatliche Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Freistaat Bayern wie bspw. die bayerischen Volkshochschulen. Die Förderung dient dazu, ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und möglichst niedrigschwellig zugängliches Bildungsangebot in ganz Bayern sicherzustellen. Dabei wird großen Wert auf Vielfalt der Themen gelegt – von politischer, kultureller und sprachlicher Bildung bis hin zu beruflicher und gesundheitlicher Weiterbildung.
Gleichzeitig hebt das Gesetz die Bedeutung von Kooperation und Vernetzung hervor, etwa zwischen Trägern vor Ort sowie mit anderen Bildungsbereichen. Damit schafft es eine verbindliche Grundlage für Qualität, Weiterentwicklung und Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung.
Für Volkshochschulen ist das BayEbFöG somit nicht nur Förderinstrument, sondern auch Orientierungsrahmen für ihren Bildungsauftrag und ihre Rolle in der regionalen Bildungslandschaft.
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