BayEbFöG

Der bvv von A-Z

Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz

Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens. Sie dient der Verwirklichung des Rechts jedes Einzelnen auf Bildung und verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Sie gibt mit ihren Bildungsangeboten Gelegenheit, die in der Schule, in der Hochschule oder in der beruflichen Aus- und Fortbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern. Ihr Bildungsangebot erstreckt sich insbesondere auf persönliche, gesellschaftliche, politische, sprachliche, gesundheitliche, kulturelle, religiöse, wirtschaftliche und berufliche Bereiche. (Aus Artikel 1 Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetze).

Der Verabschiedung des „neuen“ Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes im Juli 2018 ging eine mehr als einjährige intensive Zusammenarbeit einer „Interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung“, die im Bayerischen Landtag eingerichtet worden war, mit den staatlich anerkannten Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung in Bayern und dem Bayerischen Kultusministerium voraus. Der Vorstand des bvv schreibt im Jahresbericht 2019 „Das BayEbFöG ist dabei mehr als eine gesetzliche Anpassung an eine veränderte Struktur der Erwachsenenbildung in Bayern seit 1974: Es enthält viele Impulse zur Organisation und Weiterentwicklung der Trägerlandschaft in Bayern, es gibt den geförderten Einrichtungen maximale Handlungsfreiheit in der Mittelverwendung wie (selbstverständlich) in der Programmplanung und bindet die Landespolitik strukturell in die Arbeit der Erwachsenenbildungsträger mit ein.“

Neu ist auch die Einführung einer Projektförderung (siehe bvv-Jahresbericht 2019, Seite 8f). Bereits 1949 gab es einen ersten Entwurf zu einem Bayerischen Volksbildungsgesetz. Ein Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung („Volkshochschulgesetz“) stammt aus dem Jahr 1952. 1969 legte der Bayerische Volkshochschulverband einen Entwurf für ein EB-Gesetz vor. 1970 proklamierte Ministerpräsident Alfons Goppel: „Die Staatsregierung wird den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung vorlegen.“ 1974 war es dann soweit – das EbFöG erblickte das Licht der Welt und regelte dann 44 Jahre lang die Geschicke der Erwachsenenbildung in Bayern.

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Nikola Granchev
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Nikola Granchev

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