Vertretung und Zusammenarbeit auf Bezirksebene
Laut bvv-Satzung bilden die Mitgliedseinrichtungen innerhalb eines Regierungsbezirkes – unbeschadet der Zuständigkeit des bvv – eine Vertretung auf Bezirksebene zur Wahrnehmung der Aufgaben und Interessen der Volkshochschulen ihres Bereichs. Sie nehmen gleichzeitig die Interessen des bvv auf Bezirksebene wahr.
Die Grenzen der bvv-Bezirke entsprechen den Grenzen der sieben bayerischen Bezirke. Es hat sich eingebürgert, sie in dieser Reihenfolge aufzuzählen: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben. Ebenfalls langjährige Gewohnheit ist es, dass die Landestagung / Mitgliederversammlung reihum in einem der sieben Bezirke stattfindet.
Die bvv-Bezirke wählen alle drei Jahre eine Bezirksvorsitzende, einen Bezirksvorsitzenden sowie eine(n) oder mehrere Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die Bezirke fördern die Kooperation der Volkshochschulen in ihrer Region und stellen die Verbindung zwischen Volkshochschulen und dem bvv sicher. Im bvv-Jahresbericht sind die bvv-Bezirke mit einem Beitrag vertreten. Über die Kompetenzgruppe „Netzwerk Erwachsenenbildung“ beraten sie auch den bvv-Vorstand und sind in Verbandsentscheidungen eingebunden. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die bvv-Bezirke ein Budget.
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