Charta der Vielfalt

Der bvv von A-Z

Ziele der „Charta der Vielfalt“

Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung und ein Verein unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin, der sich für Diversitymanagement in Unternehmen und für ein Vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt. 2023 gab es mehr als 4.900 unterzeichnende. Neben bekannten Großkonzernen gehören auch kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale und Bildungseinrichtungen, darunter Volkshochschulen, zu den Unterzeichnern. Die Volkshochschulen beziehen ihr Diversitymanagement nicht nur auf die Beschäftigten, sondern auch auf die Kursteilnehmenden.

Ziel der Charta der Vielfalt ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Beschäftigten und Partner die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die unterzeichnenden Organisationen erklären, die Vielfalt der Gesellschaft grundsätzlich anzuerkennen und nutzen zu wollen. Zudem verpflichten sie sich, die Ziele der Charta der Vielfalt intern und extern zu kommunizieren und sich am jährlichen Deutschen Diversity-Tag zu beteiligen.

Der bvv, die Münchner Volkshochschule, die Volkshochschulen Haar, Rupertwinkel, Lkr. Cham, Lindau, Taufkirchen, Regensburger Land, Fürth, Pullach, Hofer Land, Fichtelgebirge und die vhs im Zweckverband kommunale Bildung haben mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt in den vergangenen Jahren in Zeichen gesetzt.

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Kontakt

Irmgard Decker
Loredana La Rocca

Irmgard Decker

Referentin

Diversitymanagement

+49 89 51080 51