Mindestkriterien zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft
Im Jahr 2016 hat die Mitgliederversammlung des bvv beschlossen, dass ab dem Jahr 2021 (Statistik 2019) die 2012 für neue Volkshochschulen beschlossenen Mindestkriterien für alle Volkshochschulen gelten. Wegen der Corona-Pandemie hat der bvv-Vorstand im Einvernehmen mit den Bezirksvorsitzenden beschlossen, dass im Jahr 2021 keine Volkshochschule ihren Mitgliedsstatus verlieren wird, sondern die Entscheidung erst im Januar 2022 auf Basis der Statistik des Jahres 2019 getroffen wird.
Für nach dem BayEbFöG geförderte Einrichtungen (ohne vhs-Akademien) gelten gemäß eines Mitgliederbeschlusses der Mitgliederversammlung 2023 ab 01. Januar 2024 (erstes, relevantes Statistikjahr 2022) folgende Mindestkriterien zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft:
- Teilnehmerdoppelstunden 30.000
- Veranstaltungen 150
- Mindestens fünf Programmbereiche
- hauptberufliche Leitung (mind. 50% der Regelarbeitszeit nach TVöD als Leitung der Volkshochschule mit Stichtag zum 31.12.)
Ein Verbund gilt als anerkannt, wenn er für den Einzugsbereich gemeinsam das Programm plant, das Semesterprogramm gemeinsam vermarktet und ein gemeinsames Qualitätsmanagement betreibt. Siehe dazu auch Stichwort „Strukturförderung“.