Förderkriterien für die Schlüsselzuweisung und Grundanforderung für die Mitgliedschaft im Verband
Die Mindestanforderungen im Bayerischen Volkshochschulverband regeln, unter welchen Voraussetzungen Volkshochschulen Mitglied bleiben bzw. werden und in welchem Umfang sie finanzielle Förderung erhalten. Sie wurden zuletzt 2026 grundlegend weiterentwickelt. Ziel der Mindestanforderungen ist es, die Qualität und Leistungsfähigkeit der Volkshochschulen zu sichern und gleichzeitig eine flächendeckende Bildungsversorgung in Bayern zu gewährleisten.
Die Förderung erfolgt zweistufig: Alle Einrichtungen erhalten eine Regelförderung, wenn sie die Mindestanforderungen nach dem BayEbFöG (mind. 10.000 anrechenbare Teilnehmerdoppelsunden und 50 anrechenbare Veranstaltungen) erfüllen und über eine hauptberufliche Leitung verfügen. Eine Zusatzförderung erhalten Volkshochschulen, die darüber hinaus den höheren Leistungsumfang erreichen. Dieser berücksichtigt die Entwicklung der verbandlichen Gesamtleistung, überschreitet jedoch den Wert von 30.000 anrechenbaren Teilnehmerdoppelstunden und 150 Veranstaltungen pro Jahr nicht. Einrichtungen, die die höheren Anforderungen (noch) nicht erfüllen, werden gezielt bei der Organisationsentwicklung unterstützt und können im Rahmen eines bvv-Förderprogramms von einer höheren Zuwendungssumme mit einem niedrigeren Eigenanteil profitieren.
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