Gesellschaftliche Vertretung im Bayerischen Rundfunk
Der Rundfunkrat wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen. Der Rundfunkrat des BR hat insgesamt 50 Mitglieder, die von den in Art. 6 Absatz 3 Bayerisches Rundfunkgesetz festgelegten politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen für jeweils fünf Jahre dorthin entsandt werden.
Vom Bayerischen Landtag werden zwölf, von der Bayerischen Staatsregierung ein Vertreter entsandt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 muss „Staatsferne“ gewährleitstet sein. Die Organisationen der Erwachsenenbildung in Bayern haben Dr. Martina Eglauer, Leiterin der Volkshochschule im Zweckverband Kommunale Bildung und Mitglied im Aufsichtsrat des Bayerischen Volks hochschulverbands, als ihre Vertreterin im Rundfunkrat benannt. Martina Eglauer vertritt somit den Bayerischen Volkshochschulverband, den Bayerischen Bibliotheksverband, den Bayerischen Volksbildungsverband, die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für EB in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft für Evangelische EB in Bayern, den Sankt Michaelsbund Landesverband Bayern und die Landesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Büchereien in Bayern.