Datenerhebung in der Erwachsenenbildung
Die bayerischen Volkshochschulen und der bvv erhalten vom Freistaat Bayern zur Erfüllung ihrer Aufgaben über das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (BayEbFöG) finanzielle Zuschüsse im Rahmen einer institutionelle Förderung. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist unter anderem, die sachgerechte Verwendung der Mittel über einen Verwendungsnachweis (institutionelle und Finanzdaten) und die Leistungsstatistik (Statistik über die durchgeführten und anrechenbaren Veranstaltungen) nachzuweisen.
Des Weiteren werden diese Daten für Lobbyarbeit, Organisationsentwicklung sowie Bildungsforschung genutzt und dienen als Grundlage für die Berechnung von Lizenzbeiträgen (z. B. GEMA).
Der Zentralbereich vhs-Management der bvv-Geschäftsstelle sammelt und prüft die Daten der Volkshochschulen, bevor sie gesammelt an das Landesamt für Statistik (LfStat), das Landesamt für Schule (LAS) und an das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) weitergeleitet werden.
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