Projektförderung durch das StMUV bis 2027
Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fördert Maßnahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an bayerischen Volkshochschulen mit einer Gesamtsumme von mehr als 370.000,00€ bis ins Jahr 2027.
Ziel der Projektförderung ist es, über eine neu angestoßene Fortentwicklung des BNE-Portfolios Gestaltungskompetenz als Querschnittsthema in allen vhs-Fachbereichen (Grundbildung, Berufliche Bildung, Politik und Gesellschaft, Gesundheit, Kultur und Gestalten, Sprachen und Integration) an möglichst breite Zielgruppen zu vermitteln.
Geförderte Themen sind:
1. Nachhaltigkeit
2. Klima, Umwelt, Ökologie
3. Globale Perspektiven
4. Gestaltung der Zukunft
5. Gerechtigkeit

Volkshochschulen können sich beim Bayerischen Volkshochschulverband um Fördergelder bewerben
- Im Antrag ist eine Anbindung an die 17 Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (SDGs) erforderlich
- Frist zur Antragsstellung sind 4 Wochen vor Beginn der (ersten) Veranstaltung
- Hinweis auf Förderung durch das StMUV notwendig (via Logo und/oder Ausschreibungstext)

Ablauf der Förderung
1. Antragstellung
- Spätestens 4 Wochen vor Beginn der (ersten) Veranstaltung die Fördergelder beantragen
- Einzureichen sind das „Antragsformular“ und der „Ausgaben- und Finanzierungsplan“
- Unterlagen werden per Mail an Ansprechpartner beim bvv gesendet
2. Prüfung durch bvv
- Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Einhaltung der Vorgaben (zeitlich und inhaltlich) durch bvv
- Wenn alles korrekt: Erstellung eines Weiterleitungsvertrages mit Fördernummer des Projekts
- Wenn nicht korrekt: Rückmeldung mit Verbesserungswünschen bzw. -vorschlägen
3. Durchführung
Sie führen Ihr Projekt gemäß Antrag durch und schicken den unterschriebenen Weiterleitungsvertrag zuvor an Ihren Ansprechpartner beim bvv.
4. Abrechnung
- Möglichst 4 Wochen nach Ende der (letzten) Veranstaltung (Abweichung nur in begründeten Ausnahmefällen)
- Einzureichen sind „Sachbericht“ und „zahlenmäßiger Nachweis der Bildungsmaßnahme“
- Per Mail an Ansprechpartner beim bvv
5. Prüfung und Auszahlung durch bvv
- Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Einhaltung der Vorgaben (zeitlich und inhaltlich) durch bvv
- Wenn alles korrekt: Rückmeldung, dass Sie den „Auszahlungsantrag“ an die digitale Rechnungsadresse des bvv schicken können
- Wenn nicht korrekt: Rückmeldung mit Verbesserungswünschen bzw. -vorschlägen