Unterrichtszeiten in Bayern
In der gesamten Bildungslandschaft einschließlich der Volkshochschulen wird mit Unterrichtseinheiten operiert – eine UE = 45 Minuten.
Überall? Nein! In Bayern ticken die Uhren etwas anders. Dort ist das Maß allen Unterrichts nicht die UE, sondern die Doppelstunde (DS).
Eine Doppelstunde stellt dabei den Zeitwert von zwei Unterreichtseinheiten dar und umfasst somit insgesamt 90 Minuten. Die Anzahl der anrechenbaren Doppelstunden, also der Doppelstunden, die den Kriterien des BayEbFöG entsprechen, sind mit der Anzahl der anrechenbaren Veranstaltungen und anrechenbaren Kursteilnahmen ausschlaggebend für die Höhe der Förderung.
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