Alphabetisierung mit Alpha+ Kursen

Das Bayerische Staatsministerium fördert Alphabetisierungskurse durch „ALPHA+“. Der Volkshochschulverband berät und unterstützt Bildungsträger bei Anträgen zur Schrift- und Grundkompetenzverbesserung.

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Förderung von Kursen zur Alphabetisierung im Rahmen des „ALPHA+“ Förderprogramms

Zur Verbesserung der Schriftkompetenzen und ökonomischen Grundkompetenzen fördert das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung im Rahmen des Förderprogramms „ALPHA+“.

In seiner Funktion als Fach- und Koordinierungsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung berät und begleitet der Bayerische Volkshochschulverband alle Bildungsträger bei der Antragsstellung.

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Aktuelles zu den Förderrichtlinien 

Im Frühjahr 2024 wird eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt. 

Aktualisierung der Förderrichtline für Alpha+ im Jahr 2023: Die Alpha+ Richtlinie vom 01.01.2021 gilt weiterhin. Die u.g. Änderungen sind seit 01.01.2023 (rückwirkend) gültig. 

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ vom 07.01.2021 (BayMBl. Nr. 50) wird wie folgt geändert:

  1. Erhöhung der Honorarsätze für Unterricht pro UE von bisher 35 auf 42,23 Euro 
  2. Erhöhung der Honorarsätze für soz.päd./allg. Hilfe pro UE von bisher 35 auf 42,23 Euro 
  3. Erhöhung der Pauschale für Kinderbetreuung pro UE von bisher 15 auf 25 Euro 

Eckpunkte der Förderrichtlinie Alpha+

Förderfähige Personenkreise

Förderfähig sind alle gering literalisierten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern. 

Hierzu zählen ausnahmslos alle EU-Bürger*innen und alle Personen, die mit einem gültigen Visum in Bayern leben. Bitte beachten Sie, dass auch Personen im Familiennachzug vom ersten Tag an in Alpha+ Kursen förderfähig sind, weil sie über das Visa-Recht einreisen. Und dies gilt auch für alle Personen, die gemäß §§ 16 ff,18 ff  AufenthG über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke von Beschäftigung, Ausbildung oder Studium verfügen. 

NICHT förderfähig sind Teilnehmer*innen im Förderprogramm Alpha Asyl. 

Was bedeutet geringe Literalität im Rahmen des Förderprogramms?

Alphabetisierungsbedarf haben alle gering literalisierten Erwachsenen, die in einer der Kompetenzen Lesen oder Schreiben das Alpha Level 4 noch nicht erfüllen. Zur Orientierung: Alpha Level 3 im Lesen und Alpha Level 4 im Schreiben entsprechen vom Schwierigkeitsgrad her in etwa B1 für Deutsch gem. GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für das Sprachenlernen). Es gibt ansonsten keine Zugangsbeschränkungen. Natürlich ist für den Unterricht in Alpha+ Kursen danach zu differenzieren, ob es sich um Personen mit Erst- oder Zweitsprache Deutsch handelt oder um Zweitschriftlernende, die ausschließlich in einem nicht-lateinischen Alphabet literalisiert sind. Seit dem Jahr 2018 sprechen wir von gering literalisierten Erwachsenen. Die Bezeichnung „funktionale Analphabet*innen“ wurde aufgegeben, weil sie sich als irreführend erwiesen hat. 

Mehr zu geringer Literalität lesen sie hier: Merkblatt.

Welchen Umfang kann ein Alpha+ Kurs haben?

Ein Alpha+ Kurs hat mindestens 60 UE und maximal 200 UE, einschließlich der in den Unterricht integrierten Lernstanddiagnostik. Teilnehmer*innen können an weiteren/mehreren Kursen teilnehmen. Es gibt keine Obergrenze. Die Erhebung der Lernstände beim Eintritt und Austritt der Teilnehmer*innen bzw. zum Abschluss der Kurse ist in anonymisierter Form zu dokumentieren. 

Förderung von Online-Anteilen bis zu 30% der Unterrichtseinheiten, z.B. für die kursbegleitende Nutzung des vhs-lernportals. 

Zusätzlich können sozialpädagogische oder allgemeine Hilfestellungen je nach Kursumfang beantragt werden:  

  • bis 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE 
  • bis 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE 
  • bis 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE 

 

In welchem Umfang wird ein Alpha+ Kurs gefördert?

90% der nachfolgenden Aufgaben können gefördert werden:

  • Lehrpersonal: 42,23 Euro pro nachgewiesener UE (45 Min.) 
  • Sozialpädagogische Begleitung/Hilfen: 42,23 Euro pro nachgewiesener UE (45 Min.) 
  • Projektleitung: 40 Euro pro nachgewiesener Aufwandsstunde (60 Min.) 
    • je nach Kursumfang: 
      • bis zu 100 UE = 10 Stunden 
      • bis zu 150 UE = 15 Stunden 
      • bis zu 200 UE = 20 Stunden 
  • Kinderbetreuung: 25 Euro pro UE 
  • Ausstattung für Lehr- und Lernmaterial: 5 Euro pro Kurs-UE 
  • Verwaltungspauschale: 12% der o.g. Ausgaben (Die Förderung wird pauschaliert gewährt.)  

 

Welche Voraussetzungen müssen eingesetzte Lehrkräfte erfüllen?

Eingesetztes Lehrpersonal muss über eine dieser Grundvoraussetzungen verfügen: 

  • pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik) oder 
  • Studium „Deutsch als Zweitsprache“ oder „Deutsch als Fremdsprache“ oder 
  • mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich (Einzelfallentscheidung) 

Darüber müssen die Lehrkräfte über folgende Qualifikationen verfügen: 

  • Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (Zertifikat ProGrundbildung) oder 
  • Zulassung des Bundesamtes für Migration für Alphabetisierungskurse verfügen oder 
  • anderweitige Qualifikationen für Alphabetisierungskurse (Einzelfallentscheidung) 

 

Basisqualifizierung Pro Grundbildung

Die Lehrkräfte in Alpha+ Kursen müssen über die Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung verfügen, die im Projekt ProGrundbildung von den Partnern MVHS, bvv, LMU, DIE und DVV als bundesweiter Standard in den Jahren 2008/2009 entwickelt und vom bvv seitdem im Regelfortbildungsprogramm der „Grundlagenqualifikation Erwachsenenbildung“ jährlich angeboten und durchgeführt wird. Als gleichwertig wird die Teilnahme an der additiven Zusatzqualifizierung Alphabetisierung (BAMF) anerkannt bzw. die ergänzende Zulassung des BAMF für Alphabetisierungskurse. Dies gilt auch umgekehrt: die Basisqualifizierung wird vom BAMF gleichwertig zur additiven Zusatzqualifizierung Alphabetisierung anerkannt. 

Die Basisqualifizierung wurde mit Förderung des BMBF vom Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) im Jahr 2014 grundlegend auf dem neuesten Stand der Entwicklungen aktualisiert und ging im Jahr 2015 runderneuert mit sechs statt bisher fünf Modulen an den Start. Zur Erlangung des Zertifikates ist die Teilnahme an fünf von sechs Modulen verpflichtend. Die Erstellung von Praxisaufgaben sowie die Teilnahme am Kolloquium ist optional. Ergänzungsmodule bilden die Buchstaben- und Grammatikeinführung für den Unterricht in Kursen mit Zweitschrift-Lernenden.  

Die Modulinhalte werden auf dem aktuellen Stand der Forschung und Entwicklung fortlaufend aktualisiert und angepasst. 

Sie finden die aktuell angebotenen Qualifizierungsmodule auf www.kursif.de 

Modularer Aufbau der Basisqualifizierung

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Kontakt

Hella Krusche
Loredana La Rocca

Hella Krusche

Leitung

Grundbildung und Europäische Zusammenarbeit

+49 89 51080 34
Korbinian Gramenz
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Korbinian Gramenz

Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung, Projekt Alpha-Kooperativ

Grundbildung

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