Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Loredana La Rocca

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Bayerischen Volkshochschulverbands e.V. (bvv)

  1. 1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. (im Folgenden „bvv“) über Veranstaltungen abschließen, die auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren, Programme) des bvv angeboten werden.
    2. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der bvv nur an, wenn er deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
    3. Trainings im Rahmen des EU-Förderprogramms Erasmus+ werden gesondert im Zuge der Mobilitätsvereinbarung geregelt.
    4. Ausgenommen von diesen AGB sind zudem folgende Angebote:
      • EUROLTA
      • BAMF-Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte
      • Prüferqualifizierungen
      • Hierzu beachten Sie bitte bei Buchung bzw. Anmeldung zu den Angeboten die entsprechend mitversendeten AGB.
  2. 2. Anmeldung und Vertragsschluss

    1. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
    2. Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail/ Brief) oder online erfolgen.
    3. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie eine Anmeldebestätigung in Textform erhalten. Die Anmeldung ist damit verbindlich.
    4. Bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Buchung in den letzten 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist kein Rücktritt mehr möglich und es fällt die volle Teilnahmegebühr an.
    5. Wenn Sie andere Personen anmelden, übernehmen Sie auch deren vertragliche Verpflichtungen.
    6. Bei ausgebuchten Veranstaltungen ist gegebenenfalls eine Wartelistenanmeldung möglich. Wird ein Platz frei, informiert Sie der bvv.
    7. Zur Teilnahme berechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung genannte Person. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des bvv möglich.
  3. 3. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

    Teilnahmebescheinigungen können bis zu einem Jahr nach Veranstaltungsende ausgestellt werden – vorausgesetzt, mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) wurden besucht. Für Bescheinigungen oder Zertifikate können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese werden vor Veranstaltungsbuchung mitgeteilt.
  4. 4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmende

    1. Sie können von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurücktreten. Ein Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
    2. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (einschließlich dieses Tages), entstehen keine Kosten. Der volle Preis wird bei einem Rücktritt innerhalb von weniger als 7 Kalendertagen sowie bei Nichterscheinen, nur zeitweiser Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen einer Veranstaltung erhoben. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
    3. Bei kostenfreien Veranstaltungen fallen keine Rücktrittskosten an.
    4. Alternativ können Sie eine geeignete Ersatzperson für die gebuchte Veranstaltung benennen, vorbehaltlich der Zustimmung des bvv.
    5. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
  5. 5. Zahlungsbedingungen

    1. Die ausgewiesene Teilnahmegebühr ist ein Gesamtpreis (inklusive etwaiger Steuern).
    2. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
    3. Die Teilnahmegebühr wird in der Regel 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mit Versand der Durchführungsbestätigung und Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift (vorrangig) oder Überweisung.
    4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. 6. Durchführung und Absage von Veranstaltungen

    1. Veranstaltungen werden gemäß dem veröffentlichten Programm oder der individuellen Vereinbarung durchgeführt.  Der bvv behält sich vor, Veranstaltungen durch eine*n andere*n Dozierende*n durchführen zu lassen. Aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang kann der bvv Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Kurstermine ändern.
    2. Im Falle einer Begrenzung der Teilnehmenden behält sich der bvv Überbelegungen vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Veranstaltung den Teilnehmenden zumutbar ist.
    3. Der bvv kann Veranstaltungen absagen, wenn:
      • die Lehrkraft ausfällt,
      • die Mindestbelegung nicht erreicht wird,
      • höhere Gewalt oder andere wichtige Gründe vorliegen.
      • In diesem Fall informiert der bvv umgehend, bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
    4. Sollten Sie eine längere Anreise haben, erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei uns, ob die Veranstaltung stattfindet.
    5. Der bvv kann Veranstaltungen in Online- oder Hybridform umwandeln, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Kund*innen können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine gegebenenfalls gezahlte Gebühr zurück.
  7. 7. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

    1. Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind ausschließlich die in der Anmeldebestätigung genannten Personen berechtigt. Eine Weitergabe des Zugangs oder die Teilnahme gemeinsam mit Dritten – etwa über denselben Bildschirm oder Account – ist nicht erlaubt.
    2. Ziffer 7.1. gilt nicht für kostenfreie Veranstaltungen für vhs-Mitarbeitende (bvv-FIT), z. B. Austauschrunden.
    3. Teilnehmende dürfen Online-Seminare und hybride Veranstaltungen nicht aufnehmen, speichern, weitergeben oder veröffentlichen – weder als Bild noch als Ton.
    4. Bei Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen kann es zu Störungen kommen, die außerhalb des Einflusses des bvv liegen – etwa durch Internetprobleme oder technische Ausfälle bei Dritten. Die Leistung des bvv gilt dadurch trotzdem als vertragsgemäß erbracht.
  8. 8. Computernutzung bei Online- und Präsenz-Veranstaltungen

    1. Soweit der bvv einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haften die verursachenden Teilnehmenden für entstandene Schäden.
    2. Die Teilnehmenden sind für die Sicherung ihrer Daten selbst verantwortlich. Der bvv übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
    3. Der bvv übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
    4. Ziffern 8.2. und 8.3. gelten nicht, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des bvv oder seiner Erfüllungsgehilf*innen vorliegt.
  9. 9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien, zum Beispiel Kursunterlagen oder digitale Inhalte, können urheberrechtlich geschützt sein. Diese Inhalte dürfen von den Teilnehmenden nur im Rahmen der Veranstaltung und für eigene Lernzwecke genutzt werden.
    2. Eine weitergehende Nutzung, wie etwa das Aufzeichnen der Veranstaltung (als Bild-, Ton- oder Videoaufnahme), das Kopieren oder Weitergeben von Unterlagen oder das Veröffentlichen von Inhalten im Internet, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des bvv nicht erlaubt.
  10. 10. Haftung und Hinweispflicht

    1. Der bvv haftet gegenüber dem Kunden für Schäden oder Kostenersatz, in jedem Fall und ohne Einschränkung, unter folgenden Bedingungen:
      • Wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt,
      • Wenn er durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden,
      • Wenn die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. nach dem Produktsicherheitsgesetz.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der bvv nur für typische und vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind und auf die sich der Kunde normalerweise verlassen kann.
    3. In allen anderen Fällen haftet der bvv nicht.
    4. Diese Regelungen gelten auch für Personen, die für den bvv tätig sind, sowie Erfüllungsgehilf*innen.
    5. Hinweispflicht: Falls bei der Teilnahme an einer Veranstaltung gesundheitliche Risiken bestehen – etwa Allergien, eine Schwangerschaft oder andere gesundheitliche Einschränkungen – sind Sie verpflichtet, den bvv vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich darüber zu informieren.
  11. 11. Datenschutz

    Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende ein, dass seine Personendaten durch den bvv elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Alle Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie auf der Seite vhs-bayern.de/datenschutz.
  12. 12. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
    2. Der bvv behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
    3. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

Stand: 01.03.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prüferqualifizierungen
des Bayerischen Volkshochschulverbands e.V.

  1. 1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. (im Folgenden „bvv“) über Prüferqualifizierungen abschließen, die auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren, Programme) des bvv angeboten werden.
    2. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der bvv nur an, wenn er deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  2. 2. Anmeldung und Vertragsschluss

    1. Die Teilnahme an Prüferqualifizierungen ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
    2. Die Anmeldung kann ausschließlich online über die Website www.vhs-bayern.de erfolgen. 
    3. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie eine Anmeldebestätigung in Textform erhalten. Die Anmeldung ist damit verbindlich. 
    4. Wenn Sie andere Personen anmelden, übernehmen Sie auch deren vertragliche Verpflichtungen.
    5. Bei ausgebuchten Prüferqualifizierungen ist gegebenenfalls eine Wartelistenanmeldung möglich. Wird ein Platz frei, informiert Sie der bvv.
    6. Zur Teilnahme berechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung genannte Person. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des bvv möglich.
    7. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie am Veranstaltungstag die erforderlichen Teilnahmebedingungen, die mit der Kursausschreibung veröffentlicht werden, erfüllen.
    8. Sollten Sie die Teilnahmevoraussetzungen am Veranstaltungstag nicht erfüllen, können Sie nicht an der Prüferqualifizierung teilnehmen und müssen die volle Teilnahmegebühr zahlen, es sei denn, Sie treten rechtzeitig zurück.
  3. 3. Erteilung einer Prüferlizenz 

    1. Bei telc-Prüferqualifizierungen liegt die Entscheidung zur Erteilung einer Prüferlizenz bei der telc gGmbH. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer telc-Prüferqualifizierung ist die Prüferlizenz in der telc Community einsehbar. 
    2. Bei Goethe-Prüferschulungen erteilt der bvv nach erfolgreicher Teilnahme eine bvv-Prüfendenberechtigung. Über die Ausstellung werden Sie vom bvv per E-Mail oder Post informiert.
  4. 4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmende

    1. Sie können von einer Anmeldung zurücktreten. Ein Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
    2. Bis 16 Kalendertage vor Beginn der Prüferqualifizierung können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei späterer Stornierung fällt die volle Kursgebühr an.
    3. Der volle Preis wird auch bei Nichterscheinen, nur zeitweiser Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen einer Prüferqualifizierung erhoben. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
    4. Bei kostenfreien Prüferqualifizierungen fallen keine Rücktrittskosten an.
    5. Alternativ können Sie eine geeignete Ersatzperson für die gebuchte Veranstaltung benennen, vorbehaltlich der Zustimmung des bvv.
    6. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
  5. 5. Zahlungsbedingungen

    1. Die ausgewiesene Teilnahmegebühr ist ein Gesamtpreis (inklusive etwaiger Steuern). 
    2. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
    3. Die Teilnahmegebühr wird in der Regel vor Veranstaltungsbeginn mit Versand der Durchführungsbestätigung und Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift (vorrangig) oder Überweisung.
    4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. 6. Durchführung und Absage von Veranstaltungen

    1. Prüferqualifizierungen werden gemäß dem veröffentlichten Programm durchgeführt. Der bvv behält sich vor, Veranstaltungen durch eine andere Lehrkraft durchführen zu lassen.
    2. Aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang kann der bvv Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Kurstermine ändern. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine gegebenenfalls gezahlte Gebühr zurück.
    3. Im Falle einer Begrenzung der Teilnehmenden behält sich der bvv Überbelegungen vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Prüferqualifizierung den Teilnehmenden zumutbar ist.
    4. Der bvv kann Prüferqualifizierungen absagen, wenn:
      • die Lehrkraft ausfällt,
      • die Mindestbelegung nicht erreicht wird,
      • höhere Gewalt oder andere wichtige Gründe vorliegen.
      • In diesem Fall informiert der bvv umgehend, bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
    5. Sollten Sie eine längere Anreise haben, erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei uns, ob die Veranstaltung stattfindet.
    6. Der bvv kann Veranstaltungen in Online- oder Hybridform umwandeln, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine gegebenenfalls gezahlte Gebühr zurück.
  7. 7. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Prüferqualifizierungen 

    1. Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Prüferqualifizierungen sind ausschließlich die in der Anmeldebestätigung genannten Personen berechtigt. Eine Weitergabe des Zugangs oder die Teilnahme gemeinsam mit Dritten – etwa über denselben Bildschirm oder Account – ist nicht erlaubt.
    2. Teilnehmende dürfen Online-Seminare und hybride Prüferqualifizierungen nicht aufnehmen, speichern, weitergeben oder veröffentlichen – weder als Bild noch als Ton.
    3. Bei Online-Seminaren und hybriden Prüferqualifizierungen kann es zu Störungen kommen, die außerhalb des Einflusses des bvv liegen – etwa durch Internetprobleme oder technische Ausfälle bei Dritten. Die Leistung des bvv gilt dadurch trotzdem als vertragsgemäß erbracht.
  8. 8. Computernutzung bei Online- und Präsenz-Prüferqualifizierungen 

    1. Soweit der bvv einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haften die verursachenden Teilnehmenden für entstandene Schäden.
    2. Die Teilnehmenden sind für die Sicherung ihrer Daten selbst verantwortlich. Der bvv übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
    3. Der bvv übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
    4. Ziffern 8.2. und 8.3. gelten nicht, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des bvv oder seiner Erfüllungsgehilf*innen vorliegt.
  9. 9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien, zum Beispiel Kursunterlagen oder digitale Inhalte, können urheberrechtlich geschützt sein. Diese Inhalte dürfen von den Teilnehmenden nur im Rahmen der Prüferqualifizierung und für eigene Lernzwecke genutzt werden.
    2. Eine weitergehende Nutzung, wie etwa das Aufzeichnen der Prüferqualifizierung (als Bild-, Ton- oder Videoaufnahme), das Kopieren oder Weitergeben von Unterlagen oder das Veröffentlichen von Inhalten im Internet, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des bvv nicht erlaubt.
  10. 10. Haftung und Hinweispflicht

    1. Der bvv haftet gegenüber dem Teilnehmenden für Schäden oder Kostenersatz, in jedem Fall und ohne Einschränkung, unter folgenden Bedingungen: 
      • er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, wenn 
      • er durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden,
      • die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. nach dem Produktsicherheitsgesetz.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der bvv nur für typische und vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind und auf die sich der Kunde normalerweise verlassen kann.
    3. In allen anderen Fällen haftet der bvv nicht.
    4. Diese Regelungen gelten auch für Personen, die für den bvv tätig sind, sowie Erfüllungsgehilf*innen.
    5. Hinweispflicht: Falls bei der Teilnahme an einer Prüferqualifizierung gesundheitliche Risiken bestehen – etwa Allergien, eine Schwangerschaft oder andere gesundheitliche Einschränkungen – sind Sie verpflichtet, den bvv vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich darüber zu informieren.
  11. 11. Datenschutz

    Mit der Anmeldung willigen Sie ein, dass Ihre Personendaten durch den bvv elektronisch gespeichert, verarbeitet und an die telc gGmbH oder das Goethe-Institut e.V. weitergegeben werden dürfen. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den bvv erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Alle Informationen zu den Datenschutzrichtlinien des bvv finden Sie auf der Seite vhs-bayern.de/datenschutz.

    Die Datenschutzrichtlinien der telc gGmbH finden Sie unter www.telc.net/datenschutzerklaerung/

    Die Datenschutzrichtlinien des Goethe-Instituts e.V. finden Sie unter www.goethe.de/de/dat.html
  12. 12. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
    2. Der bvv behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
    3. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

Stand: 06.02.2026