Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen

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BAMF Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte
– als Voraussetzung für den Erfolg

Gut qualifizierte Lehrkräfte sind die Voraussetzung für den Erfolg von Integrations- und Berufssprachkursen. Die notwendige fachliche Qualifikation bestimmen die Integrationskursverordnung (§ 15 Abs. 1 IntV) und die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Der Bayerische Volkshochschulverband ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) akkreditierter Träger, der die Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen durchführt.

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    Zusatzqualifizierungen
    Wahlmodule DaZ
    Das Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen stellt eine Chance dar, um den Unterricht qualitativ weiterzuentwickeln.
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    Zusatzqualifizierungen
    Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK)
    Um in den Berufssprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Mit diesem Angebot werden für Integrationskurse bereits …
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    Zusatzqualifizierungen
    Unverkürzte additive Zusatzqualifizierung
    Unverkürzte additive Zusatzqualifizierung für den Unterricht in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha unverkürzt)  Für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen mit Alphabetisierung müssen Lehrkräfte gemäß der Integrationskursverordnung (IntV) eine zusätzliche fachliche Qualifikation und Eignung …
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    Zusatzqualifizierungen
    Verkürzte additive Zusatzqualifizierung für den Unterricht in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha verkürzt)
    Für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen mit Alphabetisierung müssen Lehrkräfte gemäß der Integrationskursverordnung (IntV) eine zusätzliche fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen. Den Zulassungskriterien des BAMF ist zu entnehmen, welche Voraussetzungen für …
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    Zusatzqualifizierungen
    Zusatzqualifizierung für den Unterricht in Integrationskursen (ZQ DaZ)
    Gut qualifizierte Lehrkräfte sind die Voraussetzung für den Erfolg von Integrationskursen. Die notwendige fachliche Qualifikation bestimmt die Integrationskursverordnung (§ 15 Abs. 1 IntV).  Eine Zulassung kann nach bestimmten Kriterien über …

Kontakt

Dr. Astrid Krake (abwesend bis 23.06.2024)
Loredana La Rocca

Dr. Astrid Krake (abwesend bis 23.06.2024)

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Magdalene Holzwarth
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