BAMF Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte
– als Voraussetzung für den Erfolg
Gut qualifizierte Lehrkräfte sind die Voraussetzung für den Erfolg von Integrations- und Berufssprachkursen. Die notwendige fachliche Qualifikation bestimmen die Integrationskursverordnung (§ 15 Abs. 1 IntV) und die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Der Bayerische Volkshochschulverband ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) akkreditierter Träger, der die Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen durchführt.