Volkshochschulen übermitteln jährlich spätestens zum 31. Mai den BayEbFöG-Verwendungsnachweis, die damit verbundenen institutionellen Statistikdaten sowie die Veranstaltungsstatistik des Vorjahres über das Infosystem an den bvv .
Der bvv leitet die Unterlagen aller Volkshochschulen nach erfolgreicher Prüfung an das Bayerische Landesamt für Schule (LAS) als nachgeordneter Verwaltungsbehörde des Kultusministeriums (StMUK) sowie das Landesamt für Statistik (LfStat) und das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) weiter.
Nach erfolgtem Login finden Sie im Infosystem die “Vorbemerkungen zur Erfassung institutioneller Statistikdaten und zum Verwendungsnachweis” sowie die “Statistikschlüssel und Erläuterungen” in der aktuell gültigen Fassung.