Alphabetisierung mit Alpha+ Kursen

Das Bayerische Staatsministerium fördert Alphabetisierungskurse durch „ALPHA+“. Der Volkshochschulverband berät und unterstützt Bildungsträger bei Anträgen zur Schrift- und Grundkompetenzverbesserung.

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Förderung von Kursen zur Alphabetisierung im Rahmen des „ALPHA+“ Förderprogramms

Zur Verbesserung der Schriftkompetenzen und ökonomischen Grundkompetenzen fördert das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung im Rahmen des Förderprogramms „ALPHA+“.

In seiner Funktion als Fach- und Koordinierungsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung berät und begleitet der Bayerische Volkshochschulverband alle Bildungsträger bei der Antragsstellung.

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Aktuelles zu den Förderrichtlinien 

Am 27. März 2024 wurden die neue Förderrichtlinien für Alpha+ veröffentlich. Diese treten rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. 

Die Bekanntmachung (BayMBl. 2024 Nr. 147) der Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ und „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ vom 08. März vereinigt zum ersten Mal die Fördermöglichkeiten für beide Zielgruppen, Alpha+ und Alpha Asyl, in einer Richtlinie. Einen kurzen Auszug der zentralen Förderkriterien und Änderungen finden Sie auf der rechten Seite.

  • Alle Rahmenbedingungen wie Stundensätze, Kursumfang, Mindesteilnehmerzahl, etc. sind nun für Alpha+ und Alpha Asyl identisch.
  • Kursumfang 60 UE bis 200 UE
  • Mindestens 3 Teilnehmende zum 1. Unterrichtstag und fortlaufend
  • Honorarsätze für Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen bis zu 42,23€ pro UE
  • Als geeignete Vorqualifikation zählt nun auch ein Studium mit mindestens 4 absolvierten Fachsemestern
  • Pauschale für Projektleitungen bis zu 50€ pro Zeitstunde

Eckpunkte der Förderrichtlinie Alpha+ und Alpha Asyl

Förderfähig sind alle gering literalisierten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern. 

Alpha+

Hierzu zählen ausnahmslos alle Deutschen und EU-Bürger*innen sowie alle Personen, die mit einem gültigen Visum in Bayern leben. Bitte beachten Sie, dass auch Personen im Familiennachzug vom ersten Tag an in Alpha+ Kursen förderfähig sind, weil sie über das Visa-Recht einreisen. Und dies gilt auch für alle Personen, die gemäß §§ 16 ff,18 ff  AufenthG über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke von Beschäftigung, Ausbildung oder Studium verfügen. 

Alpha Asyl

Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 AsylbLG sind (Asylsuchende), sowie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bzw. entsprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG bzw. entsprechender Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.

Was bedeutet geringe Literalität im Rahmen des Förderprogramms?

Alphabetisierungsbedarf haben alle gering literalisierten Erwachsenen, die in einer der Kompetenzen Lesen oder Schreiben das Alpha Level 4 noch nicht erfüllen. Zur Orientierung: Alpha Level 3 im Lesen und Alpha Level 4 im Schreiben entsprechen vom Schwierigkeitsgrad her in etwa B1 für Deutsch gem. GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für das Sprachenlernen). Es gibt ansonsten keine Zugangsbeschränkungen. Natürlich ist für den Unterricht in Alpha+ Kursen danach zu differenzieren, ob es sich um Personen mit Erst- oder Zweitsprache Deutsch handelt oder um Zweitschriftlernende, die ausschließlich in einem nicht-lateinischen Alphabet literalisiert sind. Seit dem Jahr 2018 sprechen wir von gering literalisierten Erwachsenen. Die Bezeichnung “funktionale Analphabet*innen” wurde aufgegeben, weil sie sich als irreführend erwiesen hat. 

Mehr zu geringer Literalität lesen sie hier: Merkblatt.

Welchen Umfang kann ein Alpha+ Kurs haben?

Ein Kurs hat mindestens 60 UE und maximal 200 UE, einschließlich der in den Unterricht integrierten Lernstanddiagnostik. Teilnehmer*innen können an weiteren/mehreren Kursen teilnehmen. Es gibt keine Obergrenze. Die Erhebung der Lernstände beim Eintritt und Austritt der Teilnehmer*innen bzw. zum Abschluss der Kurse ist in anonymisierter Form zu dokumentieren. 

Förderung von Online-Anteilen bis zu 30% der Unterrichtseinheiten, z.B. für die kursbegleitende Nutzung des vhs-lernportals. 

Zusätzlich können sozialpädagogische oder allgemeine Hilfestellungen je nach Kursumfang beantragt werden:  

  • bis 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE 
  • bis 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE 
  • bis 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE 

 

In welchem Umfang wird ein Alpha+ Kurs gefördert?

90% der nachfolgenden Aufgaben können gefördert werden:

  • Lehrpersonal: bis zu 42,23€ pro nachgewiesener UE (45 Min.) 
  • Sozialpädagogische Begleitung/Hilfen: bis zu 42,23€ pro nachgewiesener UE (45 Min.) 
  • Projektleitung: bis zu 50€ pro nachgewiesener Aufwandsstunde (60 Min.) 
    • je nach Kursumfang: 
      • bis zu 100 UE = 10 Stunden 
      • bis zu 150 UE = 15 Stunden 
      • bis zu 200 UE = 20 Stunden 
  • Kinderbetreuung: 25 Euro pro UE – Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden
  • Ausstattung für Lehr- und Lernmaterial: 5 Euro pro Kurs-UE 
  • Verwaltungspauschale: 12% der o.g. Ausgaben (Die Förderung wird pauschaliert gewährt)  

 

Welche Voraussetzungen müssen eingesetzte Lehrkräfte erfüllen?

Vorqualifikation: Lehrkräfte müssen …

ein pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonder- oder Heilpädagogik) oder

ein Studium „Deutsch als Zweitsprache“, „Deutsch als Fremdsprache“ oder Sprachwissenschaften abgeschlossen haben oder

mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben oder

über eine mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich oder in der Erwachsenenbildung verfügen

oder geschulte Lern- bzw. Sprachpaten sein.

&

Maßnahmen bezogene Qualifizierung:

Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (Zertifikat ProGrundbildung) oder

Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Alphabetisierungskurse oder

anderweitige Qualifikationen für Alphabetisierungskurse (nach Einzelfallprüfung).

-> Lehrkräfte dürfen im Regelfall die maßnahmenbezogene Qualifizierung im Laufe des ersten ALPHA+ oder Alpha Asyl Kurses erwerben, in dem sie unterrichten. Regelungen in Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern

Basisqualifizierung Pro Grundbildung

Die Lehrkräfte in Alpha+ Kursen müssen über die Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung verfügen, die im Projekt ProGrundbildung von den Partnern MVHS, bvv, LMU, DIE und DVV als bundesweiter Standard in den Jahren 2008/2009 entwickelt und vom bvv seitdem im Regelfortbildungsprogramm der “Grundlagenqualifikation Erwachsenenbildung” jährlich angeboten und durchgeführt wird. Als gleichwertig wird die Teilnahme an der additiven Zusatzqualifizierung Alphabetisierung (BAMF) anerkannt bzw. die ergänzende Zulassung des BAMF für Alphabetisierungskurse. Dies gilt auch umgekehrt: die Basisqualifizierung wird vom BAMF gleichwertig zur additiven Zusatzqualifizierung Alphabetisierung anerkannt. 

Die Basisqualifizierung wurde mit Förderung des BMBF vom Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) im Jahr 2014 grundlegend auf dem neuesten Stand der Entwicklungen aktualisiert und ging im Jahr 2015 runderneuert mit sechs statt bisher fünf Modulen an den Start. Zur Erlangung des Zertifikates ist die Teilnahme an fünf von sechs Modulen verpflichtend. Die Erstellung von Praxisaufgaben sowie die Teilnahme am Kolloquium ist optional. Ergänzungsmodule bilden die Buchstaben- und Grammatikeinführung für den Unterricht in Kursen mit Zweitschrift-Lernenden.  

Die Modulinhalte werden auf dem aktuellen Stand der Forschung und Entwicklung fortlaufend aktualisiert und angepasst. 

Sie finden die aktuell angebotenen Qualifizierungsmodule auf www.kursif.de 

Modularer Aufbau der Basisqualifizierung

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Kontakt

Hella Krusche
Loredana La Rocca

Hella Krusche

Leitung

Grundbildung und Europäische Zusammenarbeit

+49 89 51080 34
Korbinian Gramenz
Loredana La Rocca

Korbinian Gramenz

Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung, Projekt Alpha-Kooperativ

Grundbildung

+49 89 51080 73