Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Bayerischen Volkshochschulverbandes und wird in der Regel einmal im Jahr einberufen. Zentrale Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Entgegennahme der Geschäfts- und Rechnungsberichte sowie die Entlastung des Aufsichtsrats, die Wahl des/der Präsident*in (alle vier Jahre), die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates (alle drei Jahre) sowie die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Sie findet in der Regel in Kombination mit der öffentlichen Landestagung statt.