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Unverkürzte additive Zusatzqualifizierung

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Unverkürzte additive Zusatzqualifizierung für den Unterricht in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha unverkürzt) 

Für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen mit Alphabetisierung müssen Lehrkräfte gemäß der Integrationskursverordnung (IntV) eine zusätzliche fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen. Den Zulassungskriterien des BAMF ist zu entnehmen, welche Voraussetzungen für eine Zulassung über eine additive Zusatzqualifizierung (ZQ Alpha) im Sinne von § 15 Absatz 3 Satz 2 IntV erforderlich sind. Hierfür muss beim Bundesamt ein individueller Zulassungsantrag gestellt werden. Der Bayerische Volkshochschulverband ist vom BAMF zugelassener Träger der ZQ Alphabetisierung. 

Seit dem 01.03.2024 gelten folgende Ausnahmeregelungen, die zum Unterrichten im Alphabetisierungskurs berechtigen:

  1. Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha verwiesen wurden, können eine auf 12 Monate befristete Genehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen erhalten, sobald sie mit der Teilnahme an der ZQ Alpha des Bundesamtes oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der Liste der einschlägig anerkannten Zertifikate für Alphabetisierung begonnen haben. Voraussetzung ist, dass die ZQ Alpha bzw. die einschlägig anerkannte Qualifizierungsmaßnahme vor dem 01.01.2026 beginnt bzw. begonnen hat. Teilnehmende an der verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha erhalten die Ausnahmegenehmigung zeitnah nach Beginn der ZQ Alpha von Amts wegen, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
  2. Eine auf 18 Monate befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen können Studierende der Masterstudiengänge von der Liste des BAMF Liste der anerkannten Studiengänge für Alphabetisierung erhalten, die eine Zulassung des BAMF nach § 15 IntV für das Unterrichten in Integrationskursen besitzen und mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium absolviert haben. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass der Antrag bis spätestens 31.12.2025 beim BAMF eingegangen ist.


Weitere Informationen, Hinweise zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung und Empfehlungen für Kursträger zum optimierten Einsatz von bereits zugelassenen und zum Unterrichten berechtigten Alpha-Lehrkräften finden Sie in der Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 02/24.

Inhalt und Umfang

Der Lehrgang umfasst 80 UE (+ Eigentätigkeiten) und wird berufsbegleitend an Wochenenden angeboten. Das BAMF erlaubt bei der Durchführung einen Onlineanteil von max. 50% (= 40 UE). 

Für Lehrkräfte, deren Integrationskursträger den beabsichtigen Einsatz der Lehrkraft in Integrationskursen mit Alphabetisierung im Jahr 2024 bescheinigt, übernimmt das BAMF derzeit die Lehrgangskosten.

Bitte fügen Sie die Bescheinigung des Integrationskursträgers über den beabsichtigen Einsätz als Lehrkraft der Anmeldung im Original bei. Ohne diesen Nachweis nehmen Sie als Selbstzahler*in teil. 

Inhalte

  • Ziele und Inhalte der Alphabetisierungsarbeit mit Migrant*innen (4 UE)
  • Soziokulturelle, interkulturelle und lernerbiografische Aspekte (4 UE)  
  • Schriftspracherwerb im Überblick (4 UE)  
  • Phonologische Bewusstheit, Sprachbewusstheit und Aussprache (4 UE)
  • Methoden im Alphabetisierungsunterricht DaZ inkl. Kontrastive Alphabetisierung (4 UE)  
  • Binnendifferenzierung im Alphabetisierungsunterricht DaZ (4 UE)  
  • Lernerautonomie und Teilnehmerorientierung inkl. Vorbereitung der kollegialen Hospitation (8 UE)  
  • Handlungsorientierte Unterrichtskonzepte (8 UE)  
  • Lehrwerke sowie verfügbare und selbst hergestellte Unterrichtsmaterialien inkl. Kriterienkatalog für Folgemodul (4 UE)  
  • Zwischen Alphabetisierung und niederschwelligem DaZ-Unterricht: „Brückenbau“ für fortgeschrittene Lerner*innen (4 UE)  
  • Grammatikvermittlung im Alphabetisierungsunterricht DaZ (4 UE)  
  • Bilder und Visualisierungen im Alphabetisierungsunterricht (4 UE)  
  • Freier Baustein: Unterrichtsbeobachtung im Alphabetisierungsunterricht / Hospitationsauswertung (4 UE)  
  • Unterrichtsplanung, -durchführung und -evaluation inkl. Videomaterial (4 UE)  
  • PC-Einsatz, Internet und Neue Medien in der DaZ-Alphabetisierung (8 UE)  
  • Einstufung, Beratung und Beurteilung von Teilnehmer*innen inkl. Prüfungsvorbereitung, Arbeit mit Alpha-Portfolios (8 UE)
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bvv-Zusatzqualifizierung-fuer-den-Unterricht-in-Alphabetisierungskursen-Inhalt-und-Umfang

Zusätzlich zu den Unterrichtsphasen gibt es auch in den Alphabetisierungslehrgängen Selbstlernaktivitäten und Eigenaktivitäten.

Seminargebühr

Für aktive Lehrkräfte in Integrationskursen übernimmt das BAMF bei regelmäßiger Teilnahme derzeit vollständig die Kosten von 940 Euro. Darüber hinaus erheben wir eine Anmelde- und Beratungsgebühr in Höhe von 100 Euro.

Die Kosten für Fahrt, Verpflegung und bei Bedarf Übernachtung werden von Ihnen getragen. Bei unvorhergesehenem Ausfall eines Präsenztermins übernimmt der Bayerische Volkshochschulverband keine Stornogebühren für Hotel- und Reisekosten.

Kontakt

Magdalene Holzwarth
Loredana La Rocca

Magdalene Holzwarth

Additive Zusatzqualifizierung Alphabetisierung

Sprachen und Integration

+49 89 51080 50