Verkürzte additive Zusatzqualifizierung für den Unterricht in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha verkürzt)

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Für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen mit Alphabetisierung müssen Lehrkräfte gemäß der Integrationskursverordnung (IntV) eine zusätzliche fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen. Den Zulassungskriterien des BAMF ist zu entnehmen, welche Voraussetzungen für eine Zulassung über eine additive Zusatzqualifizierung (ZQ Alpha) im Sinne von § 15 Absatz 3 Satz 2 IntV erforderlich sind. Hierfür stellen Sie beim Bundesamt einen Zulassungsantrag. Der Bayerische Volkshochschulverband ist vom BAMF zugelassener Träger der ZQ Alphabetisierung.  

Seit dem 01.03.2024 gelten folgende Ausnahmeregelungen, die zum Unterrichten im Alphabetisierungskurs berechtigen:

  1. Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha verwiesen wurden, können eine auf 12 Monate befristete Genehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen erhalten, sobald sie mit der Teilnahme an der ZQ Alpha des Bundesamtes oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der Liste der einschlägig anerkannten Zertifikate für Alphabetisierung begonnen haben. Voraussetzung ist, dass die ZQ Alpha bzw. die einschlägig anerkannte Qualifizierungsmaßnahme vor dem 01.01.2026 beginnt bzw. begonnen hat. Teilnehmende an der verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha erhalten die Ausnahmegenehmigung zeitnah nach Beginn der ZQ Alpha von Amts wegen, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
  2. Eine auf 18 Monate befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen können Studierende der Masterstudiengänge von der Liste des BAMF Liste der anerkannten Studiengänge für Alphabetisierung erhalten, die eine Zulassung des BAMF nach § 15 IntV für das Unterrichten in Integrationskursen besitzen und mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium absolviert haben. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass der Antrag bis spätestens 31.12.2025 beim BAMF eingegangen ist.


Weitere Informationen, Hinweise zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung und Empfehlungen für Kursträger zum optimierten Einsatz von bereits zugelassenen und zum Unterrichten berechtigten Alpha-Lehrkräften finden Sie in der Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 02/24.

Inhalt und Umfang

Der Lehrgang umfasst 40 UE (+ Eigentätigkeiten) und wird berufsbegleitend an Freitagnachmittagen und Wochenenden angeboten.  

Für aktive Lehrkräfte in Integrationskursen (mind. 300 UE in den letzten 36 Monaten) übernimmt das BAMF derzeit die Lehrgangskosten.

Bitte fügen Sie einen Nachweis der aktiven Lehrtätigkeit in Integrationskursen der Anmeldung im Original bei. Ohne diesen Nachweis nehmen Sie als Selbstzahler*in teil. 

Inhalte

  • Organisation / Vorbereitung Eigentätigkeit  
  • Ziele und Inhalte der Alphabetisierungsarbeit mit Migrant*innen  
  • Schriftspracherwerb im Überblick  
  • Phonologische Bewusstheit, Sprachbewusstheit und Aussprache  
  • Methoden im Alphabetisierungsunterricht (+ Kontrastive Alphabetisierung)
  • Soziokulturelle, interkulturelle und lernerbiografische Aspekte
  • Binnendifferenzierung im Alphabetisierungsunterricht DaZ  
  • Lehrwerke und Unterrichtsmaterialien  
  • Zwischen Alphabetisierung und niederschwelligem DaZ-Unterricht: „Brückenbau“ für fortgeschrittene Lerner*innen 
  • Lernautonomie und Teilnehmerorientierung  
  • Unterrichtsplanung, -durchführung und -evaluation  
  • Grammatikvermittlung  
  • Bilder und Visualisierungen im Alphabetisierungsunterricht DaZ  
  • Handlungsorientierte Unterrichtskonzepte  
  • PC-Einsatz, Internet und Neue Medien in der DaZ-Alphabetisierung  
  • Einstufung, Beratung und Beurteilung von Teilnehmer*innen 
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Zusätzlich zu den Unterrichtsphasen gibt es auch in den Alphabetisierungslehrgängen Selbstlern- und Eigenaktivitäten.

Seminargebühr

Für aktive Lehrkräfte in Integrationskursen übernimmt das BAMF bei regelmäßiger Teilnahme derzeit die Lehrgangskosten. Darüber hinaus erheben wir eine Anmelde- und Beratungsgebühr in Höhe von 45 Euro.  

Die Kosten für Fahrt, Verpflegung und bei Bedarf Übernachtung werden von Ihnen getragen. Bei unvorhergesehenem Ausfall eines Präsenztermins übernimmt der Bayerische Volkshochschulverband keine Stornogebühren für Hotel- und Reisekosten.

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Kontakt

Magdalene Holzwarth
Alescha Birkenholz

Magdalene Holzwarth

Additive Zusatzqualifizierung Alphabetisierung

Sprachen und Integration

+49 89 51080 50